Alarmplan
1. Bei Ausbruch eines Brandes oder im Katastrophenfall erfolgt die Alarmierung über die ELA-Anlage bzw. über die Betätigung des roten Knopfes der Sprechanlage im Schulleiterzimmer und durch die Brandmelder.
2. Der Alarm wird durch die Schulleitung bzw. den Hausmeister ausgelöst. Bei Gefahr in Verzug sind alle Lehrer und sonstigen Bediensteten der Schule zur Auslösung berechtigt und verpflichtet. Die Feuerwehr ist über den Notruf 112, die Polizei über 110 zu benachrich-tigen. (Leitstelle: 03693 886000)
3. Die Schüler verlassen unter Zurücklassung ihrer persönlichen Gegenstände unter Leitung des unterrichtenden Lehrers nach den in den Fluren ausgehäng-ten Fluchtplänen diszipliniert das Schulgebäude.
4. Ist eine Klasse unbeaufsichtigt, wenn das Alarmsignal ertönt, so ist sie von dem Lehrer einer benachbarten Klasse mitzubetreuen.
5. Das iPad mit dem digitalen Klassenbuch ist durch den unterrichtenden Lehrer mitzunehmen. Die Fenster sind zu schließen. Türen werden nicht verschlossen. Elektrische Geräte und Anlagen nicht bedienen. Nach Verlassen des Gebäudes stellt der Lehrer die Vollzähligkeit der anwesenden Schüler fest und meldet dies der Schulleitung.
6. Alle Personen haben das Schulgebäude zu verlassen. Das gilt auch bei Ablegung von Prüfungen.
7. Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, kann also eine Klasse das Gebäude nicht mehr verlassen, so bleiben die Schüler bis zum Eintreffen von Rettungskräften in ihrem Unterrichtsraum oder der Lehrer führt sie in einen anderen Raum, der nicht unmittelbar bedroht und für die Rettungsmannschaften leichter erreichbar ist. In solchen Fällen sind Türen zu schließen und Fenster zu öffnen. Die Lehrer müssen darauf bedacht sein, Schüler von unüberlegten Schritten zurückzuhalten.
8. Für alle Schüler gelten die Schülerinformationen der GUV-SI 8051 (Anlage).
9. Die Sammelstelle (der Stellplatz) der Schüler und Lehrer ist der Parkplatz hinter der Gemeindeverwaltung Breitungen.
10. Der Absperrhahn Wasser befindet sich im Raum 0.15. Der Absperrschieber Gas, die ELT-Verteilung und die Brandmeldezentrale befinden sich im Hausmeisterraum
11. Die Feuerwehrstellfläche befindet sich auf dem Bereich des Schulhofes vor dem Altbau.
12. Die Standorte der Feuerlöscher sind auf den Fluchtwegplänen in den Flurenersichtlich.
13. Die Schüler sind durch den Klassenleiter einmal im Schuljahr über den Alarmplan zu informieren und darauf hinzuweisen, dass in jedem Fall ein Auslösen des Alarms als „Ernstfall“ zu betrachten ist. Jeder Missbrauch ist strafbar!
14. Allen Schülern sowie dem gesamten Dienstpersonal ist der Standort der Alarmeinrichtung bekanntzugeben, damit im Katastrophenfall jeder Angehörige der Schule die Alarmierung vornehmen kann (ELA-Anlage im EG0).
15. Alle Mitarbeiter sind zu Beginn des Schuljahres über den Alarmplan aktenkundig zu informieren.
Breitungen, 01.08.2024
Schulleitung